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Kommentar

Umwelthilfe-Methoden sind erlaubt, aber fragwürdig

Wolfgang Mulke
  • Do, 04. Juli 2019, 20:04 Uhr
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BZ-Plus Der Bundesgerichtshof hat die Abmahnpraxis der Deutsche Umwelthilfe für rechtens erklärt. Insofern ist das ein juristischer Erfolg. Doch die Kritik daran wird nicht abebben.

Mercedes-Niederlassungen unterliegen der Umwelthilfe vor Gericht.     | Foto: Marijan Murat (dpa)
Mercedes-Niederlassungen unterliegen der Umwelthilfe vor Gericht. Foto: Marijan Murat (dpa)
Wetten gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind bei Gerichtsverfahren des Vereins ...

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