Account/Login

Leitartikel

Fall Böhmermann: Es geht nicht um Erdogans Politik, sondern darum, ob er beleidigt wurde

Dietmar Ostermann

Von

Do, 14. April 2016 um 07:04 Uhr

Kommentare

Wenn es im Strafrecht so etwas wie den Paragrafen 103 gibt, dann kann sich Erdogan darauf berufen. Doch all die Ressentiments, die jetzt zwischen Deutschen und Türken geschürt werden, sind schlimmer.

Liegt eine Straftat vor?  | Foto: dpa
Liegt eine Straftat vor? Foto: dpa
Man weiß nicht mehr, was mehr nervt: ein ZDF-Moderator, der mit satirisch aufbereiteten Schmähungen und spitzbübischem Grinsen in den Grenzbereich der Kunstfreiheit vorstößt; ein Staatspräsident, der sich davon beleidigt glaubt und die Justiz bemüht – oder die ganze öffentliche Aufregung in der Causa Böhmermann. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel