Wenn es im Strafrecht so etwas wie den Paragrafen 103 gibt, dann kann sich Erdogan darauf berufen. Doch all die Ressentiments, die jetzt zwischen Deutschen und Türken geschürt werden, sind schlimmer.
Man weiß nicht mehr, was mehr nervt: ein ZDF-Moderator, der mit satirisch aufbereiteten Schmähungen und spitzbübischem Grinsen in den Grenzbereich der Kunstfreiheit vorstößt; ein Staatspräsident, der sich davon beleidigt glaubt und die Justiz bemüht – oder die ganze öffentliche Aufregung in der Causa Böhmermann. ...