Der Preis bestand darin, noch einmal zu wiederholen, was regierungsamtlich immer gesagt wurde: Dass es das souveräne Recht des Bundestags sei, solche Beschlüsse zu fassen, dass daraus aber keine Rechtsverbindlichkeit abzuleiten sei - was auch dem Selbstverständnis des Bundestags entspricht.
Es ist ein ermutigendes Signal: Die Türkei gibt im Streit über die Armenien-Resolution des ...