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Häufig gestellte Fragen
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Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen Telefonen?Einklappen / Ausklappen
Heute gebräuchliche schnurlose Festnetztelefone arbeiten nach dem so genannten DECT- Standard (Digital Enhanced Cordless Telephone - digitales System für schnurlose Telefone). Die maximale Sendeleistung von DECT-Geräten (Basisstation und Mobilteil) ist mit 250 mW vergleichsweise gering, Handys des E-Netzes verwenden maximal die vierfache Sendeleistung). Der Höchstwert für die Energieabsorption im Kopf, den die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert von 2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe), wird bei DECT-Telefonen weit unterschritten. Wissenschaftlich belegte gesundheitliche Risiken durch die Verwendung dieser Geräte liegen nicht vor - auch nicht für möglicherweise empfindliche Personen.
Zum Thema
Welche Auflagen müssen Funkamateure bei ihren Anlagen erfüllen?Einklappen / Ausklappen
Freie Funkdienste sind für den Betrieb durch die Allgemeinheit zugelassen und weder anmelde- noch gebührenpflichtig ("Jedermannfunk"). Der CB-Funk (CB: Abkürzung für "Citizens' Band radio") ist einer der bekanntesten. Der Amateurfunk ist dagegen ein Experimentalfunk, bei dem Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Ortsfeste Amateurfunkanlagen oder ortsfeste Sendeanlagen für den CB-Funk müssen unter Umständen Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erfüllen.
Zum Thema
Gehen von "Satellitenschüsseln" Gefahren aus?Einklappen / Ausklappen
Parabolantennen (sogenannte "Satellitenschüsseln") dienen dem Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, die über Satelliten abgestrahlt werden. Es sind reine Empfänger, die selbst keine hochfrequente Strahlung aussenden. Ein gesundheitliches Risiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder geht deshalb von diesen Anlagen für die Anwohner nicht aus.
Sind Mikrowellenkochgeräte für den Benutzer gefährlich?Einklappen / Ausklappen
Das BfS hat vor einigen Jahren umfangreiche und repräsentative Messungen an Mikrowellenkochgeräten durchgeführt. Die Messungen ergaben, dass in der unmittelbaren Umgebung, bzw. an den üblichen Aufenthaltsorten die emittierten elektromagnetischen Felder um mehr als das Tausendfache unter dem Grenzwert liegen. Ebenfalls kann an den Geräten im Bereich der Sichtblende und der Türdichtung eine sehr geringe Leckstrahlung auftreten. Die Sorge um gesundheitsschädliche Wirkungen ist aber bei technisch intakten Mikrowellenkochgeräten unbegründet. Sie ist stets äußerst gering.
Zum Thema
Ist Radarstrahlung auf Flughäfen gefährlich?Einklappen / Ausklappen
Radaranlagen für die Flugraumüberwachung strahlen ihre Energie vorwiegend in den Luftraum ab. Sie arbeiten im Gigahertzbereich. Die Feldeinwirkungen im Umkreis der Anlagen sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen gering.
Zum Thema
Was ist aus Sicht des Strahlenschutzes bei Babyüberwachungsgeräten zu beachten?Einklappen / Ausklappen
Bei Babyüberwachungsgeräten treten hochfrequente elektromagnetische Felder auf. Aufgrund der relativ geringen Reichweite ist die Sendeleistung der Geräte im Allgemeinen gering. Sofern sie am Stromnetz betrieben werden, treten auch elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz auf. Aus Vorsorgegründen empfiehlt das BfS, einen möglichst großen Abstand zum Bett des Kindes einzuhalten.
Zum Thema
Welche Regelungen existieren speziell zum Schutz der Träger aktiver Körperhilfen, zum Beispiel von Herzschrittmachern?Einklappen / Ausklappen
Elektronische Geräte können empfindlicher auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren als der menschliche Körper. Davon betroffen sind auch Träger von aktiven Körperhilfen wie z.B. Herzschrittmachern, Insulinpumpen und Cochlea-Implantaten.
Die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen ergeben sich aus DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012). Für den besonders riskanten Frequenzbereich 9 Kilohertz bis 50 Megahertz gelten sie als Grenzwerte gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Von Mobilfunksendeanlagen wird dieser Frequenzbereich allerdings nicht genutzt, allenfalls von Amateurfunkanlagen.
Nach § 10 BEMFV müssen die Betreiber von ortsfesten Funkanlagen in einem Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz Schutzmaßnahmen für Träger aktiver Körperhilfen ergreifen, die sich in dem Bereich aufhalten, in dem die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen nicht eingehalten werden (Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen). Die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Falls der Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen über den von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstand hinausreicht, wird er zusätzlich in der Standortbescheinigung ausgewiesen.
Zum Thema
Ist der Einsatz von Radarstrahlung bei Verkehrskontrollen gesundheitsschädlich?Einklappen / Ausklappen
Übliche Verkehrs-Radargeräte zur Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr arbeiten mit geringer Sendeleistung (< 1,5 W EIRP). Die elektromagnetischen Felder werden konzentriert nach vorne abgestrahlt und erreichen bereits in einer geringen Entfernung (wenige Meter) nur noch einen Bruchteil des Grenzwerts. Die hochfrequenten elektromagnetischen Felder der Verkehrs-Radargeräte stellen daher sowohl für das Bedienpersonal als auch für die Bevölkerung kein gesundheitliches Risiko dar.