Account/Login

Kommentar

Gewalt von Jugendlichen ist kein Grund, das Strafrecht zu verschärfen

Christian Rath
  • Di, 09. Juli 2019, 22:02 Uhr
    Kommentare

BZ-Plus Bei Jugendlichen ist richtige Erziehung wichtiger als Bestrafung. So sieht es das Strafrecht vor – zu Recht. Das sollte so bleiben, auch nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim.

Manche fordern, das Strafrecht zu verschärfen.   | Foto: Uwe Anspach (dpa)
Manche fordern, das Strafrecht zu verschärfen. Foto: Uwe Anspach (dpa)

Die mutmaßlichen Täter der abscheulichen Gruppenvergewaltigung von Mülheim waren jung, sehr jung. Manche waren 14 Jahre alt, andere erst 12. Die Älteren sind immerhin schon strafmündig, die 12-Jährigen noch nicht. Der Fall sollte nun aber nicht als Anlass dienen, die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre zu senken.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, war mal wieder der Erste. Schon am Wochenende hat er gefordert, die Schwelle der Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu reduzieren. Das war kein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel